Sicher­heit

Sicher­heits­maß­nah­men im Umgang mit Epoxidharz

Um die Haut beim Umgang mit Epoxid­harz zu schüt­zen, müs­sen ver­schie­de­ne Sicher­heits­maß­nah­men getrof­fen werden.

In Betrie­ben müs­sen Arbeit­ge­ber dafür sor­gen, dass die Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter bei den ver­schie­de­nen Arbeits­ver­fah­ren geschützt wird.

Der Arbeit­ge­ber trägt die Ver­ant­wor­tung, sei­ne Mit­ar­bei­ter dar­über auf­zu­klä­ren, wel­che Schutz­aus­rüs­tun­gen, Bril­len oder Hand­schu­he geeig­net sind. Es ist wich­tig, die Anwei­sun­gen des Arbeit­ge­bers ein­zu­hal­ten und die ver­füg­ba­ren Schutz­aus­rüs­tun­gen, Arbeits­ge­rä­te und Ein­rich­tun­gen zu ver­wen­den, um die Gesund­heit nicht zu gefährden.

Im Zwei­fels­fall ist es emp­feh­lens­wert, sich zu erkun­di­gen, ob es auch epoxid­harz­freie Pro­duk­te bezie­hungs­wei­se ande­re Ver­fah­ren gibt, die bes­ser geeig­net sind. Es kann auch mög­lich sein, dass die Ver­wen­dung unge­fähr­li­che­rer Epoxid­har­ze ange­bracht ist.

Wer mit Epoxid­harz arbei­tet, soll­te jeden Kon­takt mit unaus­ge­här­te­ten Mate­ria­li­en und ande­ren Harz­kom­po­nen­ten ver­mei­den. Allen erfor­der­li­chen Schutz­an­wei­sun­gen, ist unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten. Die­se sind in der Regel auf dem Gebin­de, in vie­len erstell­ten Betriebs­an­wei­sun­gen oder Sicher­heits­da­ten­blät­tern hinterlegt.

  • Es soll­ten aus­schließ­lich die erfor­der­li­chen Men­gen ange­mischt, die Kom­po­nen­ten strikt in der vor­ge­ge­be­nen Rei­hen­fol­ge hin­zu­ge­fügt werden.
  • Zum Arbei­ten mit Epoxid­harz soll­ten nur zuge­las­se­ne Arbeits­ge­rä­te ein­ge­setzt wer­den, bei­spiels­wei­se Wisch- und Ver­teilerge­rä­te, lang­stie­li­ge Rol­ler oder Spritz­schutz­schil­de. Gut geeig­net sind auch Hand­rühr­wer­ke inklu­si­ve stu­fen­los ver­stell­ba­rer Rühr­ge­schwin­dig­keit mit einem ange­mes­se­nen Rühr­kol­ben-Durch­mes­ser. Das Misch­ge­fäß soll­te nur bis etwa 20 cm unter der Kan­te befüllt wer­den, damit die Mischung nicht über­schwap­pen kann. Es soll­ten aus­schließ­lich geeig­ne­te Trans­port­wa­gen ver­wen­det werden.
  • Außer­dem soll­te der Arbeits­be­reich genü­gend belüf­tet werden.
  • Beim Anmi­schen ist es rat­sam, Schutz­bril­len und Gesichts­schutz­schir­me zu tra­gen sowie Nitril- oder Butyl­hand­schu­he zu ver­wen­den, falls der Her­stel­ler kei­ne ande­re Hand­schuh­art emp­foh­len hat. Ein­mal- oder Leder­hand­schu­he sind unge­eig­net und schüt­zen nicht ausreichend.
  • Vor allem beim Anmi­schen und Arbei­ten auf Knien soll­te die Arbeits­klei­dung durch zusätz­li­che Maß­nah­men wie Schür­ze, Schutz­ho­se oder Over­all vor einer Kon­ta­mi­nie­rung mit Epoxid­harz geschützt wer­den. Bei lösungs­mit­tel­hal­ti­gen Pro­duk­ten ist ein Atem­schutz ein­zu­set­zen. Nach ver­rich­te­ter Arbeit Hän­de waschen und Pfle­ge­creme auftragen.

Mit Epoxid­harz kon­ta­mi­nier­te Haut­be­rei­che umge­hend mit Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen. Dazu soll­ten nie­mals Löse­mit­tel ver­wen­det wer­den. Wäh­rend der Arbeit und im gesam­ten Arbeits­be­reich sind Essen, Trin­ken und Rau­chen ver­bo­ten. Auch die Innen­sei­te der Arbeits­hand­schu­he muss vor einer mög­li­chen Ver­un­rei­ni­gung geschützt wer­den. Die Arbeits­hand­schu­he dür­fen nicht län­ger als 24 Stun­den getra­gen wer­den. Sind sie beschä­digt, müs­sen sie sofort aus­ge­tauscht werden.

Mög­li­che Gefah­ren im Umgang mit Epoxid­harz

Bei Kon­takt mit unge­här­te­tem Epoxid­harz mit der Haut kön­nen unter ande­rem fol­gen­de Beschwer­den auftreten: 

  • Rötun­gen
  • Rei­zun­gen
  • Schmer­zen und Jucken der Augen und der Haut 

Auch all­er­gi­sche Reak­tio­nen der Haut an Bei­nen und Hän­den oder des Gesichts und den Augen kön­nen auf­tre­ten. Durch eini­ge Här­ter kön­nen sogar Ver­ät­zun­gen mög­lich sein. Wer Lösungs­mit­tel­dämp­fe ein­at­met, kann unter Kopf­schmer­zen lei­den sowie ande­re Kör­per­tei­le beein­träch­ti­gen, unter ande­rem das mensch­li­che Nervensystem.

Expo­si­tio­nen mit Epoxid­har­ze ent­ste­hen zum Bei­spiel bei der Lage­rung oder beim Trans­port, durch den Kon­takt mit ver­un­rei­nig­ten oder beschä­dig­ten Gebin­den. Bei der Dosie­rung der Kom­po­nen­ten kann ein fal­sches Mischungs­ver­hält­nis zu sehr hef­ti­gen Reak­tio­nen füh­ren. Beim Mischen kann es durch Ver­schüt­ten, Über­schwap­pen oder Ver­sprit­zen eben­falls zu gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen kommen.

Das Auf­tra­gen auf Arbeits­flä­chen durch Ver­tei­len, Sprit­zen, Rol­len, Strei­chen oder Inji­zie­ren birgt eben­falls gesund­heit­li­che Gefah­ren. Auch der Kon­takt mit ver­un­rei­nig­ten Arbeits­ge­rä­ten, Gebin­den, Klei­dungstü­cken und Sicher­heits­aus­rüs­tun­gen oder das Rei­ni­gen und die Ent­sor­gung von Arbeits­ge­rä­ten und Gebin­den kann die Gesund­heit gefähr­den. Der Kon­takt mit Epoxid­harz hat ver­schie­de­ne Fol­gen, meis­tens All­er­gien und Rei­zun­gen der Haut.

Falls es zur All­er­gie kommt, ist mit schwe­ren Haut­pro­ble­men wie Juck­reiz, Ent­zün­dun­gen oder Wun­den zu rech­nen. Es ist auch mög­lich, dass der Kon­takt mit Epoxid­harz anschlie­ßend ver­mie­den wer­den muss, da alle wei­te­ren Kon­tak­te wie­der zu all­er­gi­schen Reak­tio­nen füh­ren. Wir emp­feh­len des­halb im Umgang mit Epoxid­harz, sowie mit sämt­li­chen ande­ren che­mi­schen Stof­fen, vor­sich­tig und umsich­tig umzugehen.